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Allgemeine Geschäftsbedingungen

persönliches:

I. Wertschätzung und Ehrlichkeit

... in der Kommunikation und Zusammenarbeit von Anfang bis zum Ende des Projekts.

II. Inneres Ja

Projektannahme / Projektvergabe nur bei eigener inneren Überzeugung, dass eine gute und respektvolle Zusammenarbeit auf einer sich verstehenden Ebene, möglich ist.

III. Geduld und Respekt

... dem Entstehungsprozess und seiner Dauer gegenüber, die nicht im Vorhinein genau bestimmt werden kann, weil sie von verschiedensten Faktoren (auch vom inneren Prozess des Arbeitgebers mit dem Projekt) bestimmt ist.

 

juristisches:

I. GELTUNGSBEREICH

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie ausdrücklich bestätigt.

(3) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

II. PREISANGEBOTE

(1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise werden jedenfalls als Fixpreise vereinbart, soweit nicht wesentliche Änderungen der Auftragsdaten eintreten.

(2) Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.

(3) Generell gelten Preisangebote als verbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.

(4) Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber nach Abschluss von Projektabschnitten oder des Projektabschlusses (zb bereits abgesegnetes Layout, Texte,...) werden als Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen (nach Absprache) in Rechnung gestellt werden.

(5) Entwurfskosten sowie Kosten sind in den Lieferpreisen, soweit im Angebot/Kostenvoranschlag enthalten, inkludiert. Alle Sonderwünsche, wie spezielle Grafiken, Collagen werden, soweit sie nicht im Kostenvoranschlag erwähnt sind, nach Absprache, zusätzlich verrechnet. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Grafiken, gehen mit Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über.

III. RECHNUNGSPREIS

(1) Der Auftragnehmer fakturiert seine Leistungen mit binnen einer Frist von 7 Tagen, an dem er vollständig liefert, sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten (zb Teilrechnungen) vereinbart wurden.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

(2) Im Falle berechtigter Reklamationen beginnt die Zahlungsfrist erst mit deren Erledigung.

V. ZAHLUNGSVERZUG

(1) Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht gelieferte Leistung vor Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

(1) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die, sich in der Höhe begrenzt, aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

VI. LIEFERZEIT

(1) Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden.

(2) Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (z B. Lieferung von Texten, Bildern, weiter notwendige Inhalte) und deren Termine festzulegen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet der Auftragnehmer nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Auftraggeber. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus entstehenden Kosten.

VII. KORREKTUREN

(1) Fehler, deren Verschulden beim Auftragnehmer liegen werden bis zur Freigabe kostenfrei berichtigt.

(2) Abänderungen sind ausschließlich schriftlich anzuordnen und erhalten nach Rückbestätigung durch den Auftragnehmer Gültigkeit.

VII. BEANSTANDUNGEN/GEWÄHRLEISTUNG

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Leistungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Absegnung zur Onlinestellung auf den Auftraggeber über.

(2) Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind binnen 7 Werktagen nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen binnen 7 Werktagen nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Leistung den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

(3) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden besteht nur im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.

(4) Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

VIII. HAFTUNG

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird.

(2) Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von 12 Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls innerhalb von 3 Jahren.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Funktionstüchtigkeit von freiverwendbaren oder zugekauften Softwareprogrammen. (zb WordPress, Plugins, Templates, …)

(4) Nach dem Abschluss des Projekts geht die Verantwortung für die Aktualisierung und Wartung der Webseite auf den Auftraggeber über.

IX. BEIGESTELLTE DATEN UND VERTRAULICHKEIT

(1) Für alle verwendeten Daten (Inhalte, Bild, Schriften, Impressum, Datenschutzerklärung) haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses durch diese Daten determiniert ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber nur im Falle offensichtlicher Untauglichkeit, Unrichtigkeit beigestellter Daten zu warnen, in allen anderen Fällen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet bereitgestellte Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und sie geschützt abzuspeichern. Diese Daten werden nicht Dritte weitergegeben, sofern es keine ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers dafür gibt.

X. ENDPRODUKT

(1)Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt optische Varianten und Farbabweichungen (auf den verschienden Devices) aufweisen kann, die auf unterschiedliche Bildschirmgrößen und Kalibrierungen zurückzuführen sind.

XI. ARCHIVIERUNG

(1) Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist unabhängig davon berechtigt, eine Archivierung anzufertigen, wenn kein ausdrücklicher Wunsch des Auftraggebers besteht, diese zu löschen.

XII. PERIODISCHE ARBEITEN

(1) Umfasst der Auftrag die Durchführung regelmäßig wiederkehrender Arbeiten (zb Wartungen) und sind ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Ende eines Kalendermonates gelöst werden.

XIII. URHEBERRECHT

(1) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, Daten welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.

(2) Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist. Er hat ihm dazu sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten soweit der Auftraggeber seiner Informationspflicht vollständig nachgekommen ist. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der streitverkündigte auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Streitverkündigers dem Verfahren bei, so ist der Streitverkündiger berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Streitverkündigten ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

XIV. NAMEN- ODER MARKENANGABE

(1) Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Impressums auf die zur Ausführung gelangenden Produkte (zb im Impressum der Webseite) auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

XV. ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung, einschließlich des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle Vertragsverhältnisse, die diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

XVI. AUFTRAGSABMACHUNG

Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen
usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

(Jänner 2024)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. GELTUNGSBEREICH
(1) Die Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäfts-
beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegen-
bestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer
sie schriftlich bestätigt.
(3) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgend-
welchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

II. PREISANGEBOTE
(1) Die im Kostenvoranschlag genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die des Kosten-
voranschlags zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
(2) Die Preise des Auftragnehmers schließen die Kosten für die Betreibung der Webseite (Server,
Host, Wartung) nicht ein.
(3) Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung
des Auftragnehmers verbindlich.
(4) Generell gelten allgemeine Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges
vereinbart wird.
(5) Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber werden dem Auftraggeber berechnet.
Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge werden nach Absprache entweder mit Pauschalpreis
oder Stundensatz verrechnet.

III. RECHNUNGSPREIS
Die Verrechnung der Leistung erfolgt durch die Kleinunternehmerregelung umsatz-
steuerbefreit.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
(2) Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

V. ZAHLUNGSVERZUG
(1) Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers
bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu sofortige Zah-
lung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Weiters hat der Auftrag-
nehmer das Recht, die Leistung vor Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der
anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte
stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden
Mahnung keine Zahlung leistet.

VI. LIEFERZEIT
(1) Vereinbarte Lieferzeiten sind nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine
schriftlich zugesagt wurden.

VII. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das das zur Verfügung gestellte Material (Logos, Bilder, Texte,
Impressum, Datenschutzerklärung, ABB) auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder die vom Auftragnehmer beschafft wurden. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen ihn stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

VII. BEANSTANDUNGEN/GEWÄHRLEISTUNG
(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der Leistung sowie der zur Korrektur übersandten
Vor- oder Zwischenleistungen in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht auf den
Auftraggeber über.
(2) Das Geschäftsverhältnis endet mit Ende der erbrachten Leistung.
(3) Das verwendete Content Management System WordPress wird von einem Dritten
entwickelt, der Auftragnehmer übernimmt daher keine Verantwortung für Fehler
die durch das CMS oder dessen Plugins / Module hervorgerufen werden.
Wenn Fehler in der Testphase oder bis 30 Tage nach dem Launch
gefunden werden, werden Fehler kostenlos (wenn möglich)
durch das Aktualisieren des CMS oder verwendeter Module behoben.

(25. Mai 2021)